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Anspruch und Gesetze

Urlaubsanspruch während Elternzeit

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In der Elternzeit besteht Anspruch auf Erholungsurlaub

In Deutschland haben alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das gilt auch für Mitarbeiter in Elternzeit – selbst wenn diese dem Unternehmen oftmals für Monate oder Jahre nicht zur Verfügung stehen.

Doch ist der Arbeitgeber berechtigt, den Erholungsurlaub von Mitarbeitern während der Elternzeit zu kürzen? Und wenn ja, welche Regeln gelten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch während der Elternzeit haben Mitarbeitende weiterhin Anspruch auf Erholungsurlaub.
  • Arbeitgebenden dürfen den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
  • Die Kürzung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert eine rechtzeitige Erklärung während des laufenden Arbeitsverhältnisses.
  • Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt die Möglichkeit einer rückwirkenden Kürzung.
Was gilt für das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit? Während der Elternzeit, die Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 36 Monate am Stück nehmen dürfen, bleiben erwerbstätige Eltern formal Mitarbeiter ihrer Unternehmen – mit entsprechenden Rechten und Pflichten:

Was gilt für das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit?

Während der Elternzeit, die Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 36 Monate am Stück nehmen dürfen, bleiben erwerbstätige Eltern formal Mitarbeiter ihrer Unternehmen mit entsprechenden Rechten und Pflichten:

  • Mitarbeitende sind während der Elternzeit von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Als staatliche Lohnersatzleistung erhalten sie vom Bund Elterngeld. Das Basiselterngeld wird für bis zu 14 Monate inklusive Partnermonate gezahlt. Beim Elterngeld Plus verdoppelt sich der Bezugszeitraum, sodass die Leistung für bis zu 28 Monate bezogen werden kann.
  • Sie haben weiterhin Anspruch auf Erholungsurlaub und gegebenenfalls Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Damit der Arbeitgeber planen kann, müssen Eltern die ersten 24 Monate ihrer Elternzeit verbindlich festlegen. Eltern können bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes die restlichen 12 Monate der Elternzeit in Anspruch nehmen.

Mögliche Urlaubskürzungen: Was sagt der Gesetzgeber?

Die meisten Grundlagen rund um Elterngeld und Elternzeit finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Demnach sammeln Eltern auch während der Elternzeit jenen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der ihnen laut Arbeitsvertrag zusteht bzw. den das Bundesurlaubsgesetz vorsieht.

Laut Artikel 17 Abs. 1 BEEG hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, diesen Anspruch anteilig um ein Zwölftel pro Elternzeitmonat zu kürzen. Wichtige Einschränkung: Dieses Kürzungsrecht gilt nur für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.

Beispielrechnung zur Urlaubskürzung

Frau Schmidt arbeitet im Lager eines großen Versandhauses. Nach der Geburt ihres Sohnes nimmt sie 12 Monate Elternzeit. Der Beginn der Elternzeit ist auf den 15. Juli datiert, das Ende auf den 14. Juli des Folgejahres. Laut ihrem Arbeitsvertrag stehen Frau Schmidt 24 Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung. Während der Elternzeit sammelt sie rechnerisch einen Anspruch über 24 Urlaubstage.

Das Unternehmen macht vom Kürzungsrecht Gebrauch: Für die 11 vollen Kalendermonate von August bis Juni kürzt das Unternehmen den Urlaub um insgesamt 22 Tage. Für die angebrochenen Monate Juli im ersten und zweiten Jahr besteht keine Kürzungsmöglichkeit, da kein voller Kalendermonat vorliegt. Frau Schmidt verbleiben somit 2 Urlaubstage aus der Elternzeit, die sie nach ihrer Rückkehr nimmt.

Das aktuelle BAG-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte im April 2024 (Az. 9 AZR 165/23), dass Urlaubsansprüche während der Elternzeit weder automatisch verfallen noch verjähren. Die reguläre Verjährungsfrist startet erst nach dem Ende der Elternzeit.

Zudem stellt das Urteil klar: Unternehmen üben das Kürzungsrecht aktiv aus. Dafür ist eine Erklärung gegenüber den Mitarbeitenden während des laufenden Arbeitsverhältnisses erforderlich. Nach einer Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine nachträgliche Kürzung unwirksam.

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Mutterschutz und Elternzeit: Unterscheidet sich der Urlaubsanspruch?

Für die eigene Urlaubsplanung ist dies eine wichtige Frage. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen und Ansprüche während des Mutterschutzes regelt das Mutterschutzgesetz (MuschG). Für den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes gilt: Mütter sind in einem Zeitraum von 6 Wochen vor und 8 bis 12 Wochen nach der Geburt von der Arbeit freigestellt. In diesem Zeitraum übernimmt die Krankenkasse die Gehaltszahlung. Mütter haben allerdings einen vollständigen Urlaubsanspruch im Mutterschutz, der auch nicht anteilig kürzbar ist.

Doch wie sieht es neben dem Mutterschutz-Urlaubsanspruch für den anderen Elternteil aus? Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für den zweiten Erziehungsberechtigten rund um die Geburt besteht nicht. Allerdings sehen nach Angaben des deutschen Bundestages viele Tarifverträge einen Tag Sonderurlaub für den begleitenden Elternteil vor.

Dürfen Eltern in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten?

Eltern dürfen während der Elternzeit bei ihrem eigenen oder einem anderen Arbeitgeber zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit ist in diesem Fall nicht kürzbar.

Kann man durch unbezahlten Urlaub die Elternzeit verlängern?

Obwohl die Elternzeit bereits eine Art unbezahlten Urlaub darstellt, während der der Arbeitgeber keine Gehaltszahlungen leisten muss, verlängern Eltern die Elternzeit möglicherweise durch unbezahlten Urlaub. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn eine längere Reise oder eine berufliche Neuorientierung geplant ist.

Wichtig: Unbezahlter Urlaub ist nach Absprache mit dem Arbeitgeber und dessen Genehmigung möglich. Allerdings gelten für diesen Zeitraum nicht die gleichen Rechte, etwa der Kündigungsschutz und das Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wie während des Arbeitsverhältnisses. Nach 4 Wochen unbezahlten Urlaub muss das Unternehmen den Mitarbeiter bei den Sozialkassen abmelden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin muss in diesem Fall selbst für den Versicherungsschutz sorgen.

Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot

In manchen Branchen erhalten Schwangere schon deutlich vor dem gesetzlichen Mutterschutz ein sogenanntes Beschäftigungsverbot. Dies ist häufig der Fall, wenn die Tätigkeit physisch und psychisch sehr belastend ist oder mit einem Infektionsrisiko einhergeht. Auch in diesem Szenario bleibt der Urlaubsanspruch unantastbar, der während des Beschäftigungsverbots entsteht.

Was passiert bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Wenn ein Mitarbeiter während oder nach der Elternzeit kündigt oder gekündigt wird und seinen Urlaubsanspruch noch nicht verbraucht hat, bleibt dieser bestehen. Die Verjährungsfrist beginnt erst nach dem Ende der Elternzeit. Mitarbeiter erhalten in diesem Fall häufig eine finanzielle Urlaubsabgeltung mit der letzten Lohnabrechnung.

So punkten familienfreundliche Arbeitgeber

Unternehmen, die in puncto Elternzeit nicht nur die rechtlichen Auflagen erfüllen, sondern ihren Mitarbeitern auch durch andere Regelungen entgegenkommen, können bei Arbeitnehmern punkten. Das kann etwa durch die flexible Gewährung von Urlaubstagen nach der Elternzeit geschehen oder durch einen Verzicht auf das Kürzungsrecht. Wer weiß, dass er oder sie auch nach und während der Elternzeit in der Firma wertgeschätzt wird, kehrt gerne an den Arbeitsplatz zurück. Ebenfalls wichtig für das Employee Wellbeing: Direkt zum Berufseinstieg anteilig Urlaubsanspruch in der Probezeit gewähren.

Viele Abteilungen für Human Resources erarbeiten heutzutage detaillierte Pläne für die Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz und legen einen starken Fokus auf das damit verbundene Employee Wellbeing. Dabei hilft ein Urlaubsplaner HR Verantwortlichen dabei, den Überblick über Ansprüche und Urlaubszeiten aller Mitarbeiter zu behalten.

FAQ zum Urlaubsanspruch während der Elternzeit

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Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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