Einige typische Fragen kommen für Arbeitgeber immer wieder auf, wenn Angestellte unbezahlten Urlaub beantragen:
Muss unbezahlter Urlaub genehmigt werden?
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub per Gesetz. Wenn nicht anders im Arbeitsvertrag festgehalten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den unbezahlten Urlaub gewährt. Sobald Angestellte in eine Notsituation geraten, entsteht für Unternehmen jedoch eine Fürsorgepflicht. In solchen Fällen besteht nach § 616 BGB womöglich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.
Arbeitgeber sollten bei einem Antrag auf unbezahlten Urlaub die Gründe stets individuell betrachten. Es empfiehlt sich, klare Richtlinien bei der Urlaubsverwaltung festzulegen, um eine konsistente Vorgehensweise sicherzustellen. Dies stellt sicher, dass die betrieblichen Abläufe nicht beeinträchtigt werden.
Kann unbezahlter Urlaub vom Unternehmen angeordnet werden?
Arbeitgeber dürfen nicht einseitig unbezahlten Urlaub für ihre Angestellten anordnen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, Arbeitnehmer nach den vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen. Lediglich bei bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens, ist vom Arbeitgeber angeordneter, verbindlicher Sonderurlaub möglich.
Dürfen Arbeitgeber den Antrag auf unbezahlten Urlaub ablehnen?
Arbeitgeber dürfen den Antrag auf unbezahlten Urlaub ablehnen. Meist liegt dies an betrieblichen Gründen, wie Personalmangel oder einer absehbaren höheren Auslastung. Die Gründe sollten stets transparent kommuniziert werden.
Tipp: Um Urlaube besser auf den Betriebsalltag abzustimmen, arbeiten viele Unternehmen mit einem professionellen Urlaubsplaner.
Unbezahlten Urlaub berechnen: Was zahlt der Arbeitgeber bei unbezahltem Urlaub?
Bei einer Freistellung erfolgt keine direkte Lohnzahlung durch den Arbeitgeber, da keine Abgaben an die Sozialversicherungen anfallen und der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen erbringt.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihr Monatsgehalt abzüglich des unbezahlten Urlaubs zu berechnen.
Unbezahlter Urlaub: Berechnung für Arbeitnehmer
Wie wird unbezahlter Urlaub berechnet? Die Antwort liefert folgende Formel:
Monatliches Bruttogehalt / Kalendertage im Durchschnitt x Kalendertage mit Sonderurlaub = Bruttogehalt abzüglich unbezahltem Sonderurlaub
Beispiel:
Ein Angestellter stellt einen Antrag auf 3 Wochen (15 Arbeitstage) unbezahlten Urlaub für September 2026. Der September hat 30 Kalendertage und 21 reguläre Arbeitstage. Er geht somit für 6 Tage arbeiten. Sein Bruttogehalt beträgt 3.800 Euro.
3.800 Euro / 30 Tage = 126,67 Euro
126,67 Euro x 15 Tage = 1900,05 Euro
3.800 Euro – 1900,05 Euro = 1.899,95 Euro
Der Angestellte erhält im September ein Bruttogehalt von 1.899,95 Euro, wenn er den unbezahlten Urlaub nimmt.
Unbezahlten Urlaub beantragen – so geht es richtig
Arbeitnehmer sollten frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, bevor sie einen Antrag auf unbezahlten Urlaub stellen. Dabei ist es ratsam, die Gründe für den unbezahlten Urlaub offen zu kommunizieren und gemeinsam eine Lösung zu finden, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Eine klare Absprache über die Dauer und die möglichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ist essenziell, um das Human Resource Management möglichst einfach zu gestalten.
Für den Antrag auf unbezahlten Urlaub ist ein Formular nicht nötig. Ein formloses Schreiben genügt. Dieses sollte die folgenden Informationen beinhalten:
- Name, Anschrift und Personalnummer (falls vorhanden)
- Datum
- Dauer des unbezahlten Urlaubs
- Gründe für den unbezahlten Urlaub
- Eine Vorgabe, bis wann das Unternehmen eine Entscheidung treffen soll
- Unterschrift
FAQ zu unbezahltem Urlaub