Diese Vorgaben müssen Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung beachten
In Deutschland hatten 2025 rund 6,7 Millionen Menschen einen Minijob, der sowohl als Haupt- als auch als Zweitjob beliebt ist. Der Minijob spielt somit eine zentrale Rolle im deutschen Arbeitsmarkt. Er bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf Flexibilität und steuerliche Abgaben.
Minijobs sind unter bestimmten Voraussetzungen mit gewissen Einschränkungen und Risiken verbunden, insbesondere in Bezug auf die Sozialversicherung und den Verdienstmöglichkeiten. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu kennen und die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen, um das Potenzial eines Minijobs optimal zu nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verdienstgrenze für gewerbliche Minijobs liegt seit dem 1. Januar 2026 bei monatlich 603 Euro.
- Für Beschäftigte ist das erzielte Einkommen grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Mindestlohn und bezahlten Urlaub.
- Arbeitgebende tragen pauschale Abgaben zur Kranken- und Rentenversicherung und unterliegen strengen Aufzeichnungspflichten.
Definition: Was ist ein Minijob?
Der Minijob laut Definition ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen maximal 603 Euro Arbeitsentgelt beträgt oder der Arbeitseinsatz bei maximal 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr liegt. Minijobs dienen dazu, insbesondere Personen, die neben ihrer Haupttätigkeit oder während einer Übergangszeit arbeiten möchten, flexiblere Arbeitsmöglichkeiten zu bieten.
Wie viel verdient ein Minijobber?
Seit 1. Januar 2026 beträgt die Verdienstobergrenze für Minijobs 603 Euro monatlich. Vorher lag die Obergrenze bei 556 Euro im Monat. Diese Grenze ist in § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IV festgelegt und umfasst ein jährliches Einkommen von maximal 7.236 Euro, einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Ein höherer Verdienst kann zur Einstufung als Midijob, also ein Arbeitsverhältnis mit einem Lohn über 603 und unter 2.000 Euro, oder als normaler Job führen.
Wie viele Stunden darf man bei einem Minijob arbeiten?
Da die Verdienstobergrenze für geringfügig Beschäftigte 13,90 Euro beträgt, dürfen sie maximal 43,38 Stunden im Monat arbeiten. Die Verdienstgrenze kann auf das Jahr hochgerechnet werden. Arbeitgeber müssen die Arbeitsstunden detailliert aufzeichnen, außer bei Tätigkeiten im Privathaushalt und bei engen Familienangehörigen. Eine Mindestarbeitszeit gibt es für Minijobber nicht.
Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt seit Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Damit ist gewährleistet, dass auch bei einer geringfügigen Beschäftigung eine faire Entlohnung erfolgt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Lohnabrechnung entsprechend dem Mindestlohn erfolgt.
Haben Minijobber Anspruch auf einen Gehaltsvorschuss?
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Gehaltsvorschuss gewähren. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, bei der ein Teil des zukünftigen Gehalts vorzeitig ausgezahlt wird. Es gibt dafür keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch bietet ein Vorschuss in finanziellen Notlagen eine kurzfristige Unterstützung. Arbeitgeber sollten dabei klare Vereinbarungen zur Rückzahlung treffen, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.
Welche Arten von Minijobs gibt es?
In Deutschland werden Minijobs grundsätzlich in 2 Kategorien unterteilt: Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung.
1. Minijob mit Verdienstgrenze (geringfügige Beschäftigung)
Der klassische Minijob definiert sich durch seine Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat. Diese Art von Minijob ist sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer, jedoch muss der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur deutschen Rentenversicherung und der Krankenversicherung leisten. Diese Beschäftigungsform ist in vielen Branchen verbreitet und bietet eine flexible Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen.
Der Minijob mit Verdienstgrenze teilt sich wiederum in 2 Arten:
- Minijob in Privathaushalten
- Minijob im gewerblichen Bereich
1. Minijob im Privathaushalt
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung, die der Gesetzgeber besonders fördert. Arbeitgeber zahlen geringere Pauschalbeiträge (unter 15 Prozent) und können eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten (maximal 42,50 Euro monatlich) in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Zu den haushaltsnahen Tätigkeiten zählen:
- Putzen
- Gartenarbeit
- Kinderbetreuung
Nicht angemeldete Haushaltshilfen können zu Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro und Schadensersatzforderungen führen. Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheckverfahren der Minijobzentrale.
2. Minijob im gewerblichen Bereich
Ein Minijob im gewerblichen Bereich ist ein Nebenjob in einem Unternehmen. Solche Minijobs können kurzfristig (maximal 3 Monate) oder langfristig andauern und umfassen Tätigkeiten wie:
- Regale auffüllen
- Kassieren im Einzelhandel
- Arbeiten in der Gastronomie
- Industrielle Produktion
Arbeitgeber tragen den Großteil der Abgaben, einschließlich pauschaler Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung. Gewerbliche Minijobs sind vielfältig und in vielen Branchen verbreitet.
2. Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate arbeiten darf – unabhängig vom Verdienst. Diese Beschäftigung ist besonders für saisonale Arbeiten oder Ferienjobs geeignet. Sozialversicherungsbeiträge entfallen in diesem Fall, aber der Arbeitgeber muss Umlagen für Krankheit, Mutterschaft und Unfallversicherung zahlen. Die Besteuerung erfolgt individuell oder pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer. Dies hängt von der Steuerklasse der Aushilfe ab.