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HR WORKS führt die fortgeschrittene E-Signatur ein

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HR WORKS führt fortgeschrittene E-Signatur ein

02. Juni 2022 · 3 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

HRworks, der Spezialist für HR-Software im Mittelstand, führt die elektronische Signatur (E-Signatur) ein | Das Freiburger Traditionsunternehmen hat die digitale Unterschrift als Add-on in die HR-Suite integriert

Freiburg/Berlin, 2. Juni 2022 – Gemäß den modernen HR-Anforderungen baut HRworks seine All-in-One Lösung kontinuierlich und seit vielen Jahren in den Kerngebieten Personalverwaltung, Bewerbermanagement, Zeiterfassung, Reisekosten sowie Lohn und Gehalt aus. So wurden im letzten Jahr spezifische DATEV Schnittstellen (DATEV LODAS, DATEV Lohn und Gehalt, DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und DATEV Mittelstand Faktura) eingeführt, die seitens der Kunden besonders für die automatisierte Übermittlung von Lohndaten, Reisekosten sowie den Import von Gehaltsdokumenten samt Auswertungen geschätzt werden.

Anwendungsbreite und Funktionstiefe zum Inklusivpreis

Damit bietet HRworks ein in der Anwendungsbreite und Funktionstiefe perfekt auf mittelständische Unternehmen zugeschnittenes Gesamtpaket für das digitale Personalwesen. Hier sind bei HRworks alle Kernfunktionen der cloudbasierten HR-Suite mit einem klaren Inklusivpreis abgedeckt. Das ist eine Besonderheit im dynamisch wachsenden Markt der HR-Softwareanbieter.

Die E-Signatur bei HR WORKS

Mit der E-Signatur integriert HRworks ab Juni 2022 einen wichtigen zusätzlichen Service im Bereich des Schutzes und der rechtlichen Sicherheit von Dokumenten. HRworks hat sich in der technischen Umsetzung für die europäische E-Signatur-Lösung des Anbieters Yousign entschieden. Deren zertifikatsbasierte Unterschrift ist bei HRworks im ersten Schritt für Dokumente in der Personalakte sowie Compliance-Dokumente verfügbar. Der Prozess der Unterschrift wird damit erheblich schneller, sicherer und reduziert den immensen Aufwand von Scannen sowie Postversand der üblichen Papierdokumente. 

HRworks setzt obligatorisch die fortgeschrittene E-Signatur ein. Aufgrund der strengeren Kriterien für die Identitätsprüfung hat diese eine höhere Beweiskraft im Sinne der europ. Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) sowie des deutschen Vertrauensdienstegesetzes. In weiteren Schritten soll die E-Signatur dann auch für Dokumentenvorlagen und Arbeitsverträge implementiert werden. 

Dazu sagt Markus Schunk, Geschäftsführer von HRworks: “Die digitale Unterschrift ist gerade für das Personalwesen im Mittelstand aufgrund der Sicherheit und Zeitersparnis von hoher Bedeutung. Es freut mich ganz besonders, dass wir unseren Kunden eine faire, anspruchsvolle und durchdachte Lösung mit langfristiger Perspektive an die Hand geben können. Ausgereifte Anwendungen, die zuverlässig funktionieren, das ist der Markenkern von HR WORKS, den wir damit weiter stärken.

Problemzonen “Unterschrift” und “Zeiterfassung”

Die generell hohe Relevanz des Themas digitale Unterschrift ist zu betonen. Nach Einschätzung von HRworks wird der rechtliche Druck gerade im Mittelstand deutlich zunehmen. Erst kürzlich wurde ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg bekannt (Az. 23 SA 1133/21), laut dem die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einer eingescannten Unterschrift nicht wirksam ist. Dazu kommt das große Feld der Zeiterfassung bezogen auf das EuGH-Urteil von 2019. Markus Schunk erklärt: “Wer sich mit der Digitalisierung der HR beschäftigt, sollte die E-Signatur und die Zeiterfassung dabei klar im Blick haben. Gerade die wenig digitalen KMU werden hier im Personalbereich bald unter Druck geraten. Der ganzheitliche Ansatz von HR WORKS bietet dafür die richtige Lösung.”  

 

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