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Den Lohn in bar auszahlen lassen: Geht das?

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Darf man sich seinen Lohn in bar auszahlen lassen? Theoretisch ist das möglich.

21. November 2024 · 5 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

“Nur Bares ist Wahres” und “Bargeld lacht!” – Diese Sprüche kennt vermutlich jeder. Dabei kommen Münzen und Scheine im Alltag deutlich seltener vor, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Im Einzelhandel zahlte 2022 z.B. nur noch jeder Dritte mit Bargeld. Doch wie sieht es beim Thema Lohn und Gehalt aus? Ist es möglich, den Lohn in bar zu bekommen? Und wenn man für die geleistete Arbeit einen Betrag bar erhalten hat: Wie werden Steuern und Sozialabgaben bezahlt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Barauszahlung von Löhnen und Gehältern ist in Deutschland gesetzlich zulässig.
  • Arbeitgebende führen auch bei einer Barzahlung alle Steuern und Sozialabgaben vorschriftsmäßig an die Behörden ab.
  • Für Barzahlungen gelten im Betrieb strenge Aufzeichnungs- und Quittungspflichten zur lückenlosen Dokumentation.

Darf man sich sein Gehalt in bar auszahlen lassen?

Theoretisch ist das möglich, praktisch eine Seltenheit. Zumindest in unserer heutigen Zeit. Bis zum Ende der 1950er Jahre war es in Deutschland Standard, den Arbeitslohn nach der Entgeltabrechnung in einer sogenannten Lohntüte zu erhalten. Auf dieser Papiertüte wurden der Brutto- und Nettolohn sowie die Abgaben vermerkt. Auf den ersten Blick wirkte das gar nicht unpraktisch. Dennoch bemängelten Zeitzeugen, dass die Versuchung, das erhaltene Bargeld schnell wieder in den Umlauf zu bringen und im Zweifel Fixzahlungen zu verschleppen, groß war.

Wann wurde die Lohntüte also abgeschafft? Mit Beginn der Sechziger Jahre nutzten Unternehmen für die Gehaltsüberweisung bereits primär das Girokonto. Heute, über 60 Jahre später, wird Bargeld in allen Lebensbereichen immer seltener. Einer Studie der Deutschen Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland zufolge hatte jeder Deutsche am Stichtag der Befragung im vergangenen Jahr im Durchschnitt etwa 103 Euro an Bargeld im Portemonnaie.

Gehalt in bar auszahlen – Was sagt der Gesetzgeber?

Eine gesetzliche Vorschrift, die eine Bar-Bezahlung von Arbeitnehmern verbietet, gibt es in Deutschland nicht. §107 der Gewerbeordnung, der die Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts festlegt, regelt zwar die Währung: So wird ein Arbeitslohn in Deutschland im Rahmen der Lohnbuchhaltung grundsätzlich in Euro entrichtet. Ob das Gehalt jedoch in bar oder elektronisch gezahlt wird, ist nicht definiert.

Gehalt: Auszahlung beeinflusst nicht die Sozialabgaben

In puncto Steuer- und Sozialabgaben werden beide Auszahlungsarten gleich behandelt. Im Falle einer Lohnzahlung in bar heißt das: Der bar gezahlte Betrag entspricht nur dem Nettoverdienst. Der Arbeitgeber hat zuvor alle steuer- und abgaberelevanten Posten bereits abgeführt. Einzelheiten der Lohnabrechnung, wie zum Beispiel die Zahlungsmodalitäten, sind meist im Arbeitsvertrag festgehalten. In der Praxis ist eine bargeldlose Gehaltsüberweisung selbst in Zeiten von New Pay und alternativen Vergütungsstrukturen allerdings die Regel – aus verschiedenen Gründen.

Was spricht für die Bezahlung in bar?

Im Arbeitsalltag gibt es wenige Fälle, in denen die Gehaltsauszahlung in bar für den Arbeitgeber tatsächlich Sinn ergibt. So nehmen etwa einige Geldinstitute Überweisungsentgelte, wodurch die Gehaltsüberweisung mit gewissen Kosten verbunden sein kann. Auch geben Experten zu bedenken, dass es insbesondere bei Minijobs aus psychologischer Sicht einen motivierenden Effekt haben kann, wenn Minijobber das Geld in bar erhalten. Denn ist der Lohn in bar bezahlt, steht er dem Empfänger unmittelbar zur Verfügung und ist praktisch greifbar.

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Verspätete Lohnzahlung: Haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Entschädigung?

Kommt der Lohn zu spät oder trifft gar nicht auf dem Konto ein, hat dies rechtliche Konsequenzen. Denn der Arbeitgeber gerät in Zahlungsverzug, sobald die vereinbarte Frist verstreicht. In diesem Fall entstehen Ansprüche auf Verzugszinsen.

Im allgemeinen Zivilrecht sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in § 288 Absatz 5 eine pauschale Verzugsgebühr von 40 Euro vor. Im Arbeitsrecht gilt jedoch eine wichtige Sonderregelung. Wegen des in § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) verankerten Ausschlusses von Kostenerstattungen im Urteilsverfahren erster Instanz greift diese Pauschale bei Lohnforderungen im Regelfall nicht. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung in einem wegweisenden Urteil (BAG, Urteil vom 25. September 2018, Az. 8 AZR 26/18). Beschäftigte haben somit keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung der 40-Euro-Pauschale bei verspäteter Vergütung.

Bei anhaltendem Zahlungsverzug bleibt den betroffenen Personen der Weg vor das Arbeitsgericht. Eine Klage sichert die Durchsetzung der ausstehenden Lohnansprüche ab. Eine rechtliche Beratung klärt im Vorfeld die Erfolgsaussichten und unterstützt bei der Vertretung im Verfahren.

Sonderfall: Berufsausbildung

Eine Sonderregelung in puncto Lohnauszahlung gilt für ausbildende Betriebe. Hier regelt nicht der individuelle Arbeitsvertrag, sondern das Berufsbildungsgesetz, wann das Geld auf dem Konto sein muss. Demnach wird die Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats ausgezahlt. Kommt das Gehalt nicht pünktlich, schaltet sich gegebenenfalls auch die Handelskammer ein.

FAQ zu Lohn in Bar auszahlen lassen

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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