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Diese 3 Dinge müssen Arbeitgeber bei Corona jetzt beachten

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Frau mit Corona Maske

17. März 2020 · 3 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

In unserem ersten Beitrag fassen wir die 3 wichtigsten Punkte zusammen, die Arbeitgeber jetzt beachten müssen.

Das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 hat Deutschland fest im Griff. Und die Folgen sind drastisch: Durch die Beschlüsse der Bundesregierung kommt das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen. Schulen, Fitnessstudios, Gotteshäuser haben geschlossen. Darüber hinaus auch alle anderen Einrichtungen, die für die Grundversorgung der Menschen nicht nötig sind.

Natürlich hat die sogenannte Corona-Krise auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Weitermachen wie bisher ist angesichts der schnellen Verbreitung des Erregers nicht möglich. Denn Büros, Lagerhallen, Konferenzräume sind typische Orte, an denen das Virus praktisch ungehindert von Mensch zu Mensch übertragen werden kann.

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Was jetzt nötig ist: Die 3 wichtigsten Maßnahmen

Als Arbeitgeber stehen Sie nun vor harten Entscheidungen. Dabei gilt es vor allem 3 grundsätzliche Dinge zu beachten:

1. Homeoffice ermöglichen

Wenn Sie es noch nicht getan haben, dann ist es jetzt Zeit dafür: Schicken Sie Ihre Mitarbeiter nach Hause! Denn nur durch Menschen in Isolation kann das Coronavirus aufgehalten werden.

Zwar gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine von der Bundesregierung verordnete Homeoffice-Pflicht. Dennoch haben bereits etliche Unternehmen in Deutschland Ihre Angestellten zur Telearbeit nach Hause geschickt.

Für skeptische Arbeitgeber: Im Homeoffice lässt sich mindestens genauso produktiv arbeiten wie im Büro. Wenn nicht sogar produktiver. Etliche Untersuchungen haben ergeben, dass Mitarbeiter bei der Heimarbeit sogar noch mehr leisten.

2. Wenn kein Homeoffice möglich: Auf Social Distancing achten

Da die Inkubationszeit des Corona-Virus bis zu 14 Tage betragen kann, ist Vorsicht geboten. Menschen, die sich für kerngesund halten, aber bereits mit dem Corona-Virus infiziert sind, werden zu Überträgern. Daher gilt es, einen Mindestabstand von einem Meter zu seinen Mitmenschen einzuhalten.

Wer also nach wie vor in Gemeinschaft mit Anderen arbeitet, ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel, muss Social Distancing praktizieren. Das gilt auch gegenüber Freunden und Verwandten.

Unwissentlich Infizierte, die keinen körperlichen Abstand einhalten, können zu sogenannten Superspreadern werden. Damit sind Leute gemeint, die durch viel zwischenmenschlichen Kontakt etliche Neuinfektionen auslösen.

Bei direktem Kundenkontakt ist es ratsam, Einmal-Handschuhe zu verwenden sowie regelmäßig die Hände mit Desinfektionsspray zu säubern.

3. Hygienemaßnahmen umsetzen

Wenn Kollegen weiterhin an den Arbeitsplatz kommen oder kommen müssen, etwa weil sie zur Grundversorgung in Deutschland beitragen, müssen unbedingt Hygienevorschriften eingehalten werden. Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, ihre Mitarbeiter über Hygieneregeln zu informieren.

Die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betriebene Website infektionsschutz.de gibt klare Anweisungen zur Hygiene: “Halten Sie sich an die Husten- und Niesregeln und waschen Sie sich regelmäßig die Hände!”
Dabei gilt:

  • Husten und Niesen immer in die Armbeuge oder in ein griffbereites Taschentuch.
  • Benutzte Taschentücher umgehend in einem Abfalleimer mit Deckel entsorgen.
  • Händeschütteln, Umarmungen und andere Berührungen vermeiden.
  • Hände vom Gesicht fernhalten. Augen, Nase und Mund nicht berühren, wenn Hände ungewaschen sind.
  • Händewaschen sollte gründlich geschehen und mindestens 20 Sekunden dauern.

Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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